Grundlagen – was ein Mietvertrag enthalten muss
- Vertragsparteien: vollständige Namen und Anschriften.
- Wohnungsbeschreibung: Adresse, Fläche, Zimmer, Ausstattung.
- Mietdauer: Befristungen müssen klar begründet sein.
- Miete & Nebenkosten: transparente Aufschlüsselung erforderlich.
- Kaution: maximal drei Nettokaltmieten – seit 2025 digital hinterlegbar.
Wichtige Klauseln & häufige Fallen
- Schönheitsreparaturen: feste Fristen sind oft unwirksam.
- Staffelmiete: nur gültig bei exakter schriftlicher Staffelung.
- Nutzung der Wohnung: Homeoffice, Haustiere oder Untervermietung klar regeln.
- Betriebskosten: Pauschalen ohne Abrechnungspflicht können teuer werden.
Deine Rechte 2025 – was sich geändert hat
- Digitale Vertragskopie: Anspruch auf signierte elektronische Version.
- CO₂‑Kostenaufteilung: Vermieter tragen 50 % der Heizemissionen.
- Mietpreisbremse: gilt bis 2028 auch für Neubauten in angespannten Regionen.
- Online‑Kündigung: seit 2025 rechtskräftig mit digitaler Signatur.
Digitale Tools & Online‑Unterstützung
Heute stehen zahlreiche digitale Mietvertrags‑Prüfungstools zur Verfügung, die Formulierungen analysieren und Hinweise zu möglichen Risiken geben. Diese Tools können helfen, einen ersten Überblick zu gewinnen. Dennoch ersetzt kein Tool die individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
FAQ zum Mietvertrag 2025
Was ist seit 2025 neu im Mietrecht?
Digitale Vertragskopien, CO₂‑Kostenteilung, Erweiterung der Mietpreisbremse und rechtssichere Online‑Kündigungen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Maximal drei Nettokaltmieten – sie kann seit 2025 auch digital über Treuhandplattformen hinterlegt werden.
Sind Staffelmieten erlaubt?
Ja, aber jede Staffel muss mindestens 12 Monate gelten und die Erhöhung muss im Vertrag exakt beziffert sein.
Wie erkenne ich eine unzulässige Klausel?
Wenn sie dich unangemessen benachteiligt – z. B. bei Schönheitsreparaturen oder Haftungsfragen. Online‑Tools oder Mietervereine können erste Einschätzungen geben.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2025